Ausbildung zum Pflegefachmann/Pflegefachfrau nach dem Pflegeberufegesetz. Abschluss mit der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Pflegefachmann/ Pflegefachfrau“.
Ausbildung zum Sozialassistent/in mit dem Abschluss und Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Sozialassistent/in“.